Wie ist das mit der Konfirmation?

Ihr Kind wird demnächst konfirmiert oder soll zum kirchlichen Unterricht angemeldet werden und Sie haben eine Frage? Wir haben die passenden Antworten.

Was ist die Konfirmation?

Taufe und Konfirmation gehören zusammen: In der Konfirmation bestätigen die Konfirmanden die Taufe, bei der Eltern und Paten stellvertretend das Taufversprechen gaben.

Die Konfirmation wird mit einem Gottesdienst gefeiert. Sie bildet den feierlichen Abschluss des kirchlichen Unterrichts.

Muss mein Kind konfirmiert werden oder reicht die Taufe?

Zur Kirchenmitgliedschaft reicht zwar die Taufe. Aber zusammen mit vielen Freunden in der Konfirmationsgruppe den christlichen Glauben verstehen zu lernen, ist bereichernd und wunderschön. Außerdem bekommen die Jugendlichen mit der Konfirmation besondere Rechte (siehe unten).

Kann man nur konfirmiert werden, wenn man am kirchlichen Unterricht teilgenommen hat?

Ja. Der Unterricht ist Voraussetzung zur Konfirmation.

Bekommen Eltern Bescheid, wann sie ihr Kind zum Konfirmandenunterricht anmelden sollen?

Ja. In der Regel werden die Eltern evangelischer Kinder schriftlich eingeladen, ihr Kind zum Konfirmandenunterricht anzumelden, wenn das Kind im 7. Schuljahr ist. Eltern können ein Kind auch von sich aus beim Pfarrer oder bei der Pfarrerin anmelden.

Kann ein Kind auch dann konfirmiert werden, wenn die Eltern nicht der Kirche angehören?

Ja, die Konfirmation ist möglich.

Muss man für die Konfirmation getauft sein?

Ja. Die Konfirmation setzt voraus, dass der Konfirmand oder die Konfirmandin zur evangelischen Kirche gehört, also evangelisch getauft ist. Ist ein Kind nicht getauft, kann es dennoch am Konfirmandenunterricht teilnehmen. Der Unterricht dient dann als Vorbereitung für die Taufe. Das Kind wird auf seinen Wunsch während der Konfirmandenzeit oder im Konfirmationsgottesdienst getauft.

Welche Rechte bekommen die Jugendlichen mit der Konfirmation?

Mit der Konfirmation wird man zum Abendmahl zugelassen und erhält die Berechtigung, selbst ein Patenamt in der evangelischen Kirche zu übernehmen. Nach der Konfirmation kann man an kirchlichen Wahlen zum Presbyterium teilnehmen – aktiv ab dem 14. Lebensjahr und passiv ab dem 18. Lebensjahr. Die Konfirmation ist zudem die Voraussetzung für eine kirchliche Trauung.

Kann man auch als Erwachsener konfirmiert werden?

Ja. Wer als Jugendlicher nicht konfirmiert wurde, kann als Erwachsener konfirmiert werden. Die Konfirmation findet dann nach einer Vorbereitung statt.

Fragen Sie nach

Am besten lassen sich Fragen im persönlichen Gespräch klären.

Sprechen Sie deshalb gerne den Jugendreferenten an oder wenden Sie sich an das Gemeindebüro:

Jugendreferent
Stefan Pahlmann
Kallestr. 4, 58091 Hagen

Telefon: 0157/31426678
E-Mail: stefan.pahlmann@ev-jugend-hagen.de 

Gemeindebüro
Susanne Dargasz
Kallestr. 4, 58091 Hagen
Tel.: 02337/4749747
Fax: 02337/4749748

Montag: 9 bis 11 Uhr
und Donnerstag: 9 bis 11 und 15 bis 17 Uhr

Email: HA-KG-Hagen-Auferstehung@kk-ekvw.de